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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Erscheinungsort:
London
Produktionsstätte:
Hughs

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung
Aufbewahrungsort:
Landesbibliothek Oldenburg

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-45_urn_nbn_de_gbv_45_1-1935
Weitere Information:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-1935

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Bandzählung:
Vol. 3
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1758
Erscheinungsort:
London
Produktionsstätte:
Hughs
Ausgabebezeichnung:
The Fifth Edition
Maße / Umfang:
[2] Bl., 350 S. ; 8° : Ill.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung
Einrichtung:
Landesbibliothek Oldenburg
Aufbewahrungsort:
Landesbibliothek Oldenburg
Identifikator:
SPR XIV 3 11: 3

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-45_urn_nbn_de_gbv_45_1-1978
Anmerkung zum Original:
Dieses Buch kann im Original nur nach vorheriger Absprache mit der Landesbibliothek Oldenburg eingesehen werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-1978

Weitere Informationen

Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
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