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Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.

Allgemein

Kategorie:
Handschriften
Datierung:
circa 1828
Erscheinungsort:
Hannover
Maße / Umfang:
4 S. 324 x 197 mm

Inhalt

Beschreibung:
1. nur gesunde starke Leute, möglichst nicht über 30 Jahre; 2. nur Leute, die sich zuvor nichts zu Schulden kommen ließen; 3. Tagelöhnern, die nicht fleißig sind, unwillig, etwas entwendet haben etc. soll beim ersten Mal der Tageslohn einbehalten werden, beim wiederholten Mal droht Entlassung; 4. Alte, langgediente Tagelöhner sind zu bevorzugen; 5. Tagelöhner, die wegen anderwärts besseren Verdienstmöglichkeiten den Dienst verlassen, dürfen nicht mehr eingestellt werden; 6. Von einer Familie können maximal nur 2 Personen angenommen werden.

Physische Beschreibung:
S. 1-2, 3-4 unbeschrieben; gedruckt
Schlagwort:
Druck

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen - Nachlass der Hofgärtnerfamilie Wendland
Einrichtung:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Aufbewahrungsort:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Identifikator:
Noviss. 452,2,5,11

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-35_verodeobu_00056652
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056652

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