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120 Fabeln und Erzählungen für Schule und Haus

Bibliografische Daten

objekt: 120 Fabeln und Erzählungen für Schule und Haus

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
09.04.1770
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
51 Seiten 21,00 x 34,00 cm

Inhalt

Beschreibung:
Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg macht den Ständen 1780 mit dem "Landtagsabschied" im Braunschweiger Landtag erhebliche Zugeständnisse, um eine Linderung seiner Finanzkrise zu erreichen.

Herzog Karl I. zu Braunschweig und Lüneburg bekennt, dass auf einem allgemeinen Landtag Folgendes beschlossen worden sei:

Art. 1-7: In Religionssachen soll keine Veränderung eintreten; Ärgernisse in der Kirchenverwaltung sollen abgestellt werden.
Art. 8: Die Landesrechte sollen in einem eigenen Gesetzbuch kodifiziert werden.
Art. 9: Die Verfügung wegen unehelicher Schwängerungen vom 3.1.1593 wird eingeschärft und die Aussteuer der Geschwängerten eingeschränkt.
Art. 10: Gegen vorsätzliche Bankrotteure soll ein geschärftes Mandat ergehen.
Art. 11-14: Das Justizwesen soll verbessert werden.
Art. 15-16: Die Truppen sollen reduziert und Aushebungen reguliert werden.
Art. 17: Ausgaben aus der Proviantkasse bedürfen der Zustimmung der Landstände.
Art. 18-19: Landmiliz und Kriegesfuhren sollen für keine anderen als die vorgesehenen Zwecke genutzt werden.
Art. 20: Eine neue Kontributionsbeschreibung soll vorgenommen werden.
Art 21: Eine Sammlung der Polizeigesetze soll veranstaltet werden.
Art. 22: Die Wegeverbesserung soll fortgesetzt werden.
Art. 23: Dem Luxus sind Schranken zu setzen.
Art. 24: Der Mühlenzwang bleibt verboten.
Art. 25: Gebühren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen auf Wege und Stege verwendet werden.
Art. 26: Die Zahl der Juden soll begrenzt werden.
Art. 27: Der Münzfuß soll beibehalten werden.
Art. 28: Die Rechte des Collegiums medicum sollen abgegrenzt werden.
Art. 29: Landkrämer sollen nur in besonderen Umständen zugelassen werden.
Art. 30: Gegen fremde Bettler sind Maßnahmen zu ergreifen.
Art. 31: Dienste können in Geldzahlungen umgewandelt werden.
Art. 32: Die Löhne für Klafterholz-Fuhren sollen revidiert werden.
Art. 33: Das Forstwesen soll verbessert werden.
Art. 34: Beim Torfabbau sollen die Interessenten gehört werden.
Art. 35: Heimfallende Lehen sollen wieder verliehen werden.
Art. 36: Die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel werden zu den landschaftlichen Gefällen herangezogen.
Art. 37: Das Fürstentum Blankenburg soll auch belastet werden.
Art. 38: Bei der Anstellungen sollen Landeskinder besonders berücksichtigt werden.
Art. 39: Landtage sollen in der Regel in Salzdahlum abgehalten werden. Angeschrieben werden diejenigen, die mit Rittersitzen im Land angesessen sind.
Art. 40: Die Interzessionsmöglichkeiten der landschaftlichen Organe werden beschrieben.
Art. 41: Steuern dürfen ohne Zustimmung der Landstände nicht ausgeschrieben werden.
Art. 42: Die Höhe der Lehnware wird festgesetzt.
Art. 43: Meier benötigen für ihre Eheverträge die Zustimmung der Gutsherren.
Art. 44: Die Konstitution zu den Meierzinsen soll überprüft werden.
Art. 45: Die Misswachs-Besichtigungen sollen reguliert werden.
Art. 46: Bestimmungen zur Anstellung von Kirchendienern.
Art. 47: Die Eidesformeln der alten Klosterordnungen sollen angepasst werden.
Art. 48: Wenn die Stelle des Abtes vakant ist, können Priore auf Landtagen ihre Klöster vertreten.
Art. 49: Stifte und Klöster sollen sobald wie möglich von Proviantanlagen befreit werden.
Art. 50: Die Differenzen zwischen dem Amt Campen und den darin gelegenen adligen Gerichten sollen beigelegt werden.
Art. 51: Neue Erbbegräbnisse dürfen nur mir landesherrlicher Konzession angelegt werden.
Art. 52: Adlige Familien können bis zu drei Töchter in verschiedenen Klöstern versorgen.
Art. 53: Adlige Hintersassen sollen nicht für Gebühr zu Jagddiensten herangezogen werden.
Art. 54: Die Nachjagd wird geregelt.
Art. 55: Die von Adel dürfen ihre Badereien behalten, jedoch nur approbierte Chirurgen und Bader anstellen.
Art. 56: Sie dürfen einen Schweinschneider annehmen.
Art. 57: Hinsichtlich der Abdecker bleibt es beim Alten.
Art. 58: Die Dienstfreiheit von Gütern muss urkundlich nachgewiesen werden.
Art. 59: Die Gebühren für Bekanntmachungen in den Intelligenzblättern sollen nicht erhöht werden.
Art. 60: Die adligen Gerichte sollen nicht weiter gezwungen sein, die Braunschweigischen Anzeigen zu halten.
Art. 61: Lumpen zum Papiermachen dürfen nicht ausgeführt werden.
Art. 62: Wenn der Erbmarschall nicht zum Hofdienst verschrieben wird, soll der älteste der Verschriebenen das Marschallamt wahrnehmen.
Art. 63-64: Hinsichtlich der Anlage von Brauerein und der Landhandwerker sollen die Bestimmungen des Abschieds von 1682 berücksichtigt werden.
Art. 65: Die Städte sollen sobald wie möglich von Proviantanlagen befreit werden.
Art. 66: Eine ungewöhnliche Behandlung der Landtagsgeschäfte auf diesem Landtag soll nichts für die Zukunft präjudizieren.
Art. 67: Privatanliegen sollen durch besondere Resolutionen erledigt werden.
Art. 68: Die vorgenannten Punkte werden ratifiziert.

Siegel und Unterschriften von: Karl I. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg
für die Prälaten: Johann Friedrich Wilhelm Jerusalem, Anton Ulrich von Völker, Eduard August Anton von Hoym
für die Ritterschaft: Johann Ernst Friedrich von Hoym, Johann Lebrecht von Bülow, Franz Jacob von Cramm, Anton Wilhelm von Honrodt, Friedrich August von Veltheim, Johann Friedrich von Veltheim, Johann Burchhard Carl Wilhelm von Campe, Christian Heinrich Philipp von Westphalen
für die Städte: Georg Heinrich Koch, Joachim Diederich Lichtenstein

Im Anschluss folgt eine Bestätigung der landschaftlichen Privilegien durch Herzog Karl I.
Schlagwort:
Absolutismus
Stände
Verzeichnis:
fadengeheftete Urkunde - - Oblatensiegel - - 13 rote Wachssiegel an grün-gelb gedrehtem Faden

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Urkunden und Siegel
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staatsarchive - Staatsarchiv Wolfenbüttel -
Identifikator:
STAWO 132 Urk Nr. 105

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAWO_132_Urk_Nr_105
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=2836

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • 120 Fabeln und Erzählungen für Schule und Haus
  • Buchdecke vorne
  • Vorsatz vorne
  • Titelseite
  • Text und Abbildungen:
  • 1. Die Fabel als Arznei.
  • 2. Der Kater und der Hund.
  • 3. Der Pfau und die Gans.
  • 4. Röschen und ihr Vater.
  • 5. Der Mann und sein Spiegel.
  • 6. Der Löwe und der Ziegenbock.
  • 7. Der Baum.
  • 8. Die Bienen.
  • 9. Der Fuchs und der Iltis.
  • 10. Die Nachtigall und die Eule. / 11. Der Bock.
  • 12. Der Wolf und der Hund.
  • 13. Der Seiltänzer und der Affe.
  • 14. Die Schlange und die Rose.
  • 15. Der Käfer.
  • 16. Der Löwe und der Esel.
  • 17. Der Bär und die Wespen.
  • 18. Der Meister und der Affe.
  • 19. Der Habicht und der Gärtner.
  • 20. Der Geizhals und der Hamster.
  • 21. Das Faulthier und der Affe.
  • 22. Die Biene und der Gärtner.
  • 23. Die Kuh und das Pferd
  • 24. Der Tanzbär.
  • 25. Die Elster und die Krähe.
  • 26. Der Weinstock.
  • 27. Das Schwert des Freundes.
  • 28. Die Störchin und der junge Storch.
  • 29. Der Storch, der Bär und der Fuchs.
  • 30. Die beiden Hähne.
  • 31. Das Krokodil und die Pharaonsratte. / 32. Der Honigkukuk und der Honigdachs.
  • 33. Der Affe.
  • 34. Der Fuchs und die Hunde.
  • 35. Der Schmetterling und die Biene.
  • 36. Der überzeitigte Baum.
  • 37. Der Igel, die Thiere und der Fuchs.
  • 38. Der Streit um die Sonne.
  • 39. Minchen und ihr Vater.
  • 40. Der Puter und der Haushahn.
  • 41. Der Schiffer und der Wilde.
  • 42. Löwe und Esel.
  • 43. Das muthige Mäuschen. / 44. Die Schafe.
  • 45. Der Wanderer.
  • 46. Der Storch.
  • 47. Der verläumdete Hund.
  • 48. Fritz und das Lamm.
  • 49. Der Löwe und der Hund.
  • 50. Der Kukuk.
  • 51. Der Hirsch und der Fuchs.
  • 52. Der Löwe und die Katze.
  • 53. Das Kind und der Fremde.
  • 54. Die Gans und die Ente.
  • 55. Der Jäger und der Affe.
  • 56. Der Fuchs.
  • 57. Der Hase und das Schaf.
  • 58. Der Hamster und die Maus.
  • 59. Die Nachtigall und die Vögel.
  • 60. Die Spinne und die Wanze.
  • 61. Die eitle Gans.
  • 62. Die Gluckhenne und ihre Küchlein.
  • 63. Der Affe und der Hund.
  • 64. Die zwei Lerchen.
  • 65. Der Wolf im Schaafskleide.
  • 66. Der Diamant.
  • 67. Der Vielfraß und das Rennthier.
  • 68. Der Buchfinke.
  • 69. Das Schwein und der Dachs.
  • 70. Der Krampffisch und der Hai. / 71. Der Kirschfink, Der Sperling und der Zeisig.
  • 72. Das Epheu und der Eichbaum.
  • 73. Der Kukuk und die Kropfgans.
  • 74. Die Nachtigall. / 75. Die Schlange und der Zitteraal.
  • 76. Die Mäuse.
  • 77. Der Affe und der Mensch. / 78. Die Quelle.
  • 79. Die Schwalbe und die Meise.
  • Vorsatz hinten (mit Zeitungsausschnitt: "Eine mistige Tragödie.")
  • Buchdecke hinten

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120 Fabeln Und Erzählungen Für Schule Und Haus. Helmcke, 1850.
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