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Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Bibliografische Daten

fullscreen: Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Allgemein

Kategorie:
Akten
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1918 - 1928
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
20 Seiten verschiedenen Formats

Inhalt

Beschreibung:
Adolf II. Fürst zu Schaumburg-Lippe war von 1911 bis 1918 letzter regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe. In den wenigen Jahren seiner Regierung prägte er als Bauherr das Stadtbild von Bad Eilsen. Er dankte am 15. November 1918 ab.
Schlagwort:
Abdankung
Schaumburg-Lippe
Verzeichnis:
handschriftliche Abdankungsschreiben von Fürst Adolf - - Korrespondenz und Zeitungsartikel zu seiner Abdankung

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Akten
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Bückeburg -
Identifikator:
STABU L 4 Nr. 2

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STABU_L_4_Nr_2
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=981

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.
  • Vorderdeckel mit Siegel
  • Vorsatz
  • [Vakatseite]
  • Staatsgrundgesetz
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Patent, die Publication des Grundgesetzes des Königreichs betreffend.
  • Grundgesetz des Königreichs
  • Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
  • Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft.
  • Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im allgemeinen.
  • Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften.
  • Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds.
  • Sechtes Capitel. Von den Landständen.
  • Siebentes Capitel. Von den Finanzen.
  • Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft.
  • Schluss
  • [Vakatseiten]
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Hinterer Vorsatz
  • Rückendeckel
  • Buchrücken
  • Siegel

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