Henrich vom Hagen zu Northeim bekennt anstatt einer bereits vor dem Rat zu Duderstadt beabsichtigten Verschreibung, die aber, da kein Gerichtstag war, nicht ausgefertigt werden konnte, daß er seinen beiden Brüdern Wedekind und Wolfgang vom Hagen (Vormünder des letzteren: Philippus Soithen und Johannes Badunge) seine Gerechtigkeit am Zehnten zu Gerblingerode für 133 vollwichtige rheinische Goldgulden verpfändet und bezahlt bekommen hat
Allgemein
Kategorie:
Urkunden
Persons:
Henrich vom Hagen
Wedekind von Hagen
Wolfgang vom Hagen
Philippus Sothen
Johannes Badung
Creation date:
29. Mai 1548
Material / Technik:
Papier
Scope:
2 Seiten
Inhalt
Information:
Siegel: Signet des Ausstellers unten aufgedrückt
Ausfertigung: Original
Zusatz: In dorso: Henrich vom Hagen zu Northeim bewilligung Dienstag nach Trinitatis