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Der Rat der Stadt Mühlhausen schreibt an Duderstadt betr. Abzuggelder der Gebrüder Hans und Andreas Stromeyer und Valtin Marschalk. Er bittet, die Genannten, die in Mühlhausen Bürger geworden sind, diesmal mit Zahlung der Abzugsgelder zu verschonen. Der Mühlhäuser Rat ist erbötig in dergleichen Fällen es zu Erhaltung nachbarlichen Willens und Korrespondenz weiter ebenmäßig zu halten

darf es mehr sein?

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