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Herzog Wolffgangk zu Braunschweig - Lüneburg beantwortet ein Schreiben des Duderstädter Rates, in dem dieser um Erlaubnis gebeten hat, Kieselsteine holen zu dürfen. Der Rat möge sich nur an seinen Amtmann oder Vogt wenden, worauf ihm die erbetenen Steine angewiesen werden würden

darf es mehr sein?

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