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Der Mainzische Kommissarius Alexander Kindervater zu Heiligenstadt schreibt an den Duderstädter Rat: Nachdem Gottfried Stromeyer ohne Testament gestorben sei, habe er alle Güter in dessen Hause inventarisieren lassen und auch Hans Stromeyer gebeten, anzugeben, was der Verstorbene an Liegenschaften gehabt hätte. Hans Stromeyer aber habe sich geweigert und ihn an den Rat verwiesen. K. wiederholt jetzt seine Bitte, der Rat möge ihn ein auf seine Kosten herzustellendes Verzeichnis durch den Überbringer diese Briefes zusenden

darf es mehr sein?

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