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Der Rat zu Duderstadt bekennt, daß dem Heinrich Junge, Bürger zu Köln, und seiner Frau Metele für gezahlte 800 Goldgulden eine lebenslängliche Leibrente von 80 rheinischen Gulden, danach ihrem Sohn Henning eine solche von 70 rheinischen Gulden und zuletzt der Tochter Stine, Klosterjungfrau, eine solche von 20 Goldgulden versprochen ist

darf es mehr sein?

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