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Antonius Were bittet den Amtmann zu Rusteberg, Hans von Minnigeorde, um Fürsprache beim Rate der Stadt Duderstadt, damit er "klagelos werde gemacht wegen dey Blycherodeschen". Was er in Betreff der Kirche St. Servatii getan habe, sei geschehen auf Befehl des Rates, und was sie ihm an Bauwerk auferlegt hätten, das habe er erfüllt

darf es mehr sein?

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