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Erzbischof Johann Philipp von Mainz, der den Lizentiaten Johann Vitus Stumpelius als Rat, Vicedoms-Amtsverweser und Schultheißen in Erfurt angenommen hat, befiehlt dem Rate zu Duderstadt, den Genannten trotzdem nach wie vor im Ratsdienste zu belassen

darf es mehr sein?

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