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Der Gieboldehäuser Amtsvogt Kilian Drippel bekundet in einem Revers, daß der von Amts wegen erfolgte Transport eines Verbrechers durch das Gebiet der Stadt Duderstadt kein Eintrag (Praejudiz) Duderstädter Hoheitsrechte sei und erbietet sich, falls ein ähnlicher Fall vorkommen sollte, zu dem gleichen Entgegenkommen. Es handelt sich um den in Heiligenstadt verhafteten Gieboldehäuser Untertanen Erich Kohl aus Bilshausen, der daselbst Marie, Michael Hanenbergs Ehefrau, erschlagen hatte und ad locum commissi delicti ausgefolgt werden sollte

darf es mehr sein?

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