Skip to main content

Der Rat zu Duderstadt verpachtet seine Schäferei, Schaftrift und Länderei in und vorm Herwigshagen, die vorher Hans Mecke zu Hilkerode in Pacht gehabt hat, an Hans und Andres Fritz, Vater und Sohn, aus Ecklingerode auf 12 Jahre. Die Pächter haben jährlich zu Michaelis zu zahlen von der Schäferei 72 Mark Triftgeld, von der Länderei "den drittel und Zehenden", einen guten Hammel, ein Stübchen dicke Milch nebst anderer Pflicht, so die vorigen Schafmeister davon getan. Weitere Bestimmungen betr. Zickenthal, Melioration des Landes, Mergeln, Instandhaltung der Gebäude, Schafbestand folgen. Hans Fritz, der Vater, stellt als Bürgen Hans Müller zu Gerblingerode, Andres Fritz, der Sohn, seine beiden Vettern Hans und Jacob Zwingmann zu Westerode

darf es mehr sein?

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.