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Der Notar Johannes Wernik bezeugt in einem Protokolle, daß ihm der Schultheiß Johann Hennick, Bürgermeister Heinrich Hesse und der Rat zu Duderstadt in Gegenwart der beiden Zeugen Valentin Rodleff und Christoff Wehren eine Protestation in folgender Angelegenheit überreicht haben: Der Duderstädter Holzförster Martin Kreter, der im Dorfe Brehme in Notwehr Tollen Hering getötet hat und in Otto von Westernhagens Haft geraten war, wird dem Rate auf dessen Verlangen ausgeliefert, aber nicht bei St. Pawel dem Stift Teistungenburg gegenüber, sondern im Molenthal. Der Rat, der befürchtet, daß diese Stelle später von den v. Westernhagen als Grenze hingestellt werden könnte, erhebt jetzt schon Einspruch gegen eine solche Möglichkeit

darf es mehr sein?

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