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Otto von Westernhagen belehnt die Stadt Duderstadt mit dem Steinbruche oberhalb Brehme "in der Bursen lenderei", behält aber sich und seinen Erben das Recht vor, diesen Steinbruch "auf vorhergehende nachbarliche Ersuchung" zu seinen Gebäuden zu nutzen und zu gebrauchen. Lehnware 1 Gulden, Treuhänder des Rates: Andreas Hesse und Sebastian Rode

darf es mehr sein?

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