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Wulffgangk, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, erklärt, wenn ihm auf seine Bitte von Duderstadt der im Duderstädter Hoheitsgebiet verhaftete Andreas Koch, der in Herzberg einen Totschlag verübt hat, ausgeliefert werde, so solle dies der Gerichtshoheit weder des Erzbischofs noch des Duderstädter Rates Abbruch tun. Gegebenenfalls ist der Herzog zu einer gleichen Auslieferung bereit

darf es mehr sein?

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