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Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt den Rat der Stadt Duderstadt mit Brochthausen, Krebeßerode und Hugsthal; Lehnsträger der Stadt: Andreas Hesse und Sebastian Rode. Transsumiert ist die Urkunde des Erzbischof Diether de dato 1479 am Donnerstag Simonis et Judae, durch welche der Erzbischof in den Verkauf dieser Güter durch Tile Wolf an die Stadt einwilligt

darf es mehr sein?

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