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Nach Absterben des Apothekers David Bewrlein zu Duderstadt hat sein Bruder Johann Bewrlein, Pfarrer des Amtes Westorf bei Aschersleben, zugleich in Vollmacht der übrigen Erben unter Zuziehung der Apotheker von Einbeck und Osterode den gesamten Nachlaß des Verstorbenen, Spezereien, Instrumente und alles Zubehör, abgeschätzt und alles dem Rate zu Duderstadt verkauft. Dem Nachlaß stehen folgende Schulden gegenüber: 47 Gulden 17 Mariengroschen bei Steinmetz zu Leipzig, 33 Gulden 11 1/2 Mariengroschen bei Lachmann daselbst, 16 Gulden 13 Groschen 9 Pfennige bei Doktor Crato, 9 Gulden 12 Groschen bei dem Krämer Curdt Kleineberg 8 Taler bei dem Apotheker Alban zu Einbeck, 11 Mariengroschen bei Hans Knoke, Diese Schulden hat der Rat übernommen und nach Abzug für Hauszins und dritten Pfennig noch 42 Taler zum nächsten Michaelistag auszuzahlen sich verpflichtet

darf es mehr sein?

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