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Der Weinführer Hans Grawe, wohnhaft zu Cappel, bekennt, dem Rate zu Duderstadt 16 1/2 Taler, 4 1/2 Fürstengroschen und 2 1/2 Pf. schuldig zu sein, für welches Geld er Wein zu liefern versprochen hatte

darf es mehr sein?

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