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Äbtissin Elisabeth zu Quedlinburg, geb. Gräfin zu Reistein und Blankenburg, belehnt Franz von Minnigerode und seine Erben und im Falle deren Aussterbens die Söhne seines verstorbenen Vetters Jost, nämlich Hans den Älteren, Hans den Mittleren, Johann, Hans Heidenrich, Hans Kaspar und Hans Georg mit folgenden Gütern: mit einem Vorwerk in und vor Westerode, mit 3 Hufen Landes und Grase und aller Zubehör, wie das vordem Heinrich Griese, Bürger zu Duderstadt, vom Quedlinburger Stifte zu lehen gehabt hatte, ferner mit einer Hufe vor Westerode, die durch den Tod des Moritz Niemeier, Bürgers zu Duderstadt, dem Stifte heimgefallen ist; und außerdem mit 3 Hufen Landes und 2 Sattelhöfen in und vor Boesickendorf, welche die von Boesickendorf neben anderen Gütern vom Stifte zu Lehen hatten und die nach Absterben derer von Boesickendorf die Inhaber dem Stifte verschwiegen und veruntreut haben

darf es mehr sein?

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