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Die Stadt Duderstadt und die drei Dorfschaften "im Kespel", Werckeshausen, Desingeroda und Espellingeroda, beenden einen vor dem Oberlandgericht zu Heiligenstadt geführten Prozeß wegen des Buchholzes durch einen Vergleich. Die Stadt Duderstadt behält ihr althergebrachtes Recht, Knickmeister über das ganze Buchholz zu halten, mit Zutun der drei Dörfer die Holzförster zu ernennen und Übergriffe zu ahnden. Die Erben und Einwohner der drei Dorfschaften dagegen dürfen wie von jeher für ihre Notdurft Holz ohne Bezahlung aus dem Buchholz entnehmen und es zur Hutweide gebrauchen. Um einer Verwüstung des Waldes vorzubeugen, sollen - namentlich bei größeren Bauten - die Vormünder der drei Ortschaften zusammen mit den Vogtherren und Förster Anweisungen geben. Als Unterhändler der Stadt waren zugegen: Schultheiß Heinrich vom Hagen, die Bürgermeister Bartoldt Wehren und Georg vom Hagen, der Ratsfreund Heise Klinckhardt und der Stadtschreiber Johann Hennicke. Auf Seiten der Dörfer verhandelten: Bartholdt von Wintzingeroda, Erbsaß auf Bodenstein, und sein Schreiber Wilhelm Schultheiß; aus Desingerode waren zugegen: Schultheiß Lorenz Feckman und die Vormünder Frantz Friederichs und Hennig Zige; aus Esplingerode: Schultheiß Hans Hartman und die Vormünder Claus Mulhart und Valtin Fraes (Fratz); aus Werxhausen: Joachim Vilßhagen und Berlt Bolnhausen

darf es mehr sein?

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