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Vergleich zwischen dem Rate zu Duderstadt, vertreten durch die Kämmerer Philipp Soten den Älteren und Ludwig Stoltzeheißen, und Hans Kolbener wegen einer Stätte vor dem Oberen Tore, gelegen zwischen dem Steinhause und Andreas Hanen Hause: Hans Kolbener darf auf dieser Stätte und über der Wasserflut daselbst auf seine Kosten eine Haus bauen; er muß die Wasserflut in gutem Bau und Besserung erhalten und soll das Haus 7 Schuh nah an die Brehme setzen, damit man desto besser darüber gehen kann. Als Erbenzins gibt er der Stadt dafür jährlich 4 Hühner. Dieser Vertrag ist im Hause des Notars Mattheus Schmidt alias Philips in der Hinterenstraße am Pöhlderhofe in Gegenwart der Zeugen Hans Bunse und Heinrich Roloff abgeschlossen worden. Für den Notar siegelt auf dessen Wunsch der erbare Hans Were

darf es mehr sein?

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