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Der Kaland S. S. Fabiani und Sebastiani zu Northeim, (die Kammerherren Henricus Steynwech senior, Hermanus Klyngebyll und Johannes Schraber) quittiert dem Rate zu Duderstadt über 16 1/2 Mark Northeimer Währung Rente, die zu Purif. Mariae fällig war; der Rat der Stadt Northeim untersiegelt mit, da er sich auch nach Veränderung der Religion verpflichtet hat, die Renten den Kalandsherren in der früheren Höhe weiter zu zahlen

darf es mehr sein?

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