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Der Rat der Stadt Duderstadt (Henrick vom Hagen, Hans Schulten, Hans Bonensck, Asmus Stromeiger, Johans Hesse, Lucas Morick, Henricus Pathiner, Henricus Nigeroth, Bernhart Schrader, Anthonius Badung, Harman Rode und Heiso Klinckarth) bezeugt, daß er mit Zustimmung des alten Rates 20 rhein. Goldgulden jährlicher Rente dem Ratsfreunde Luder Borchman und seinen Erben und Treuhändern für 500 rhein. Gulden wiederkäuflich verkauft habe. Diese 500 Gulden hat der Rat verwandt, um eine wiederkäufliche Verschreibung von 500 Gulden vom Kloster Hilwardshusen zurückzukaufen, die mit Bewilligung des Erzbischofs von Mainz den Altaristen des Stiftes zu Fritzlar für 25 Gulden jährlich abgeborgt waren

darf es mehr sein?

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