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Jacobus Grobecker, Prädikant göttlichen Wortes zu Göttingen, bekennt, daß er seinem Bruder Paull Grobecker, seinen Teil Hofes, der bei der " Veyhedrifft " liegt, verkauft habe. Ferner hat er, weil der Rat zu Duderstadt ihn wegen seines Ehestandes nicht als Bürger zulassen will, seinen Teil Hofes in der Schindergassen seinem Bruder Hans Grobecker verkauft. Beide Brüder haben ihm die Kaufsumme entrichtet

darf es mehr sein?

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