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Osanna Nettelredes, Äbtissin des Klosters Teistungenburg, bestätigt, daß der Rat zu Duderstadt, nachdem er im Jahre 1525 auf Bitten des Klosters dessen Kleinodien und Kirchenschmuck laut eines Inventars in Gewahrsam genommen und bisher in diesen ungestümen, aufrührerischen und geschwinden Zeiten aufbewahrt hätte, diese Wertsachen jetzt dem Kloster zurückgegeben habe

darf es mehr sein?

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