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Der Rat der Stadt Duderstadt (Namen aufgezählt, vgl. Urk. 1525 März 3.) verkauft wiederkäuflich eine jährliche schoßfreie Rente von 50 Gulden in harten Münzen (44 Gött. Schill. für den Gulden), die der Rat zur Schatzung des Herzogs von Braunschweig verwandt hat

darf es mehr sein?

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