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Vergleich zwischen den Rosenthaler Erben und der Gemeinde Nesselröden in puncto der Hutweide in der Habichskuhle. Ein zwischen den Rosenthaler Erben und der Gemeinde Nesselröden schwebender Rechtsstreit wegen der Grenze und Hutweide in der Habichskuhle, die zwischen der Rosenthaler und Nesselröder Gemarkung liegt, wird durch die auf dem Eichsfelde verordneten kurfürstlichen Räte durch den Vergleich beendet. Weide und Viehtrift in der Habichskuhle sollen in Zukunft gemeinsam sein und bleiben. Wenn die Felder daselbst angebaut sind, soll jede Partei die Verfügung über die ihr eigentümlichen Grundstücke haben; alles, was nicht bestimmten Personen gehört, soll insgemein genutzt werden. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Gerichtskosten. Es siegelt für die kurfürstlichen Räte der Mainzer Domherr Ruprecht von Biedenfeld

darf es mehr sein?

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