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Jacob Doliatoris, Dechant zu St. Severus in Erfurt, schreibt als Testamentsvollstrecker des Dr. Johann Steinberg dem Rate zu Duderstadt, letzterer habe die aus dem Nachlasse des Steinberg stammenden 80 Gulden von ihm zugleich mit den Büchern des Verstorbenen erhalten zu dem Zwecke, daß er die 80 Gulden zu Gunsten des Klosters Teistungenburg verzinse. Der Rat aber habe bisher nur 40 Gulden für das Kloster verzinst; er möge nun auch die andere Hälfte des Kapitals in derselben Weise für das Kloster verzinsen

darf es mehr sein?

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