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Albrecht Dyderichs schreibt den Gilden und der Gemeinheit, daß Michel Grobegker auf etzliche Güter Anspruch erhebe, den er nicht anerkennen könne, da er sie immer in ungestörtem Besitz gehabt hätte. Ferner beschwert er sich, daß derselbe Michel Grobegker seine, Diederichs, väterliche Güter ohne ihn geteilt habe

darf es mehr sein?

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