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Erzbischof Bertold bezeugt, daß zu dem preemptorischen Rechtstag, den er auf Ansuchen des Herzogs Georg von Sachsen zur Schlichtung des zwischen dem Deutschordensritter Georg Worm und der Stadt Duderstadt obschwebenden Streites angesetzt habe, wohl der Stadtschreiber als Vertreter der Stadt, nicht aber der Gegner erschienen sei

darf es mehr sein?

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