Werner Balduin und Hermann Steinberg erklären, daß der Beschuldigte zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet sei, wenn die Kläger beweisen könnten, daß Jutte dieselben in ihrem letzten Willen ihnen beschieden habe
Allgemein
Kategorie:
Urkunden
Persons:
Jutte Northen
Ludeke Northen
Werner Balduin
Herman Steinberg