Zum Hauptinhalt springen

Heinrich von Worbis und seine Ehefrau erklären, eine Brief über 500 Gulden nebst jährlichen Zinsen zu getruwer Hand gelegit zu haben mit der Bestimmung, daß der Rat ihnen den Brief für den Fall, daß sie Leibeserben erhalten, auf ihr Verlangen wieder ausliefert, für den Fall aber, daß sie kinderlos bleiben, nach ihrem Tode die Zinsen an das Kloster Beuren zahlt

darf es mehr sein?

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.