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Der Rat verkauft um der Stadt Not willen dem Bürger Bruning Tzine und dessen Ehefrau Adelheid die Nutzung des Stadtgrabens zwischen dem Tempelersgraven und dem Westerborn auf beider Lebzeit für 6 Duderstädter Mark. Käufer übernimmt die Verpflichtung, den Graben auf der einen Seite gegenüber der Talwiese zu bezäunen und den Zaun in Besserung zu halten

darf es mehr sein?

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