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Der Rat zu Duderstadt quittiert den Göttinger Untereinnehmern Johann von Scheden, Pfarrer zu St. Johannis in Göttingen, Johann Tempus, Kanonikus zu Göttingen, und Berthold auf der Brinken, Bürger und Ratmann zu Göttingen über die erhaltenen Ablaßgelder

darf es mehr sein?

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