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Berld und Curd, gebrudere, die Aneschoffe erklären, daß Hermann und Lippold die Windolde sie mit der Stadt wegen Totschlags ihres Vetters Berld Aneschoffes versöhnt haben, und daß sie den in Abschrift beigefügten Schiedsspruch anerkennen, welcher durch die Mannen des Erzbischofs von Mainz einerseits und die der Grafen von Hohnstein andererseits in dieser Angelegenheit gefällt ist

darf es mehr sein?

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