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Henrich vom Hagen zu Northeim bekennt anstatt einer bereits vor dem Rat zu Duderstadt beabsichtigten Verschreibung, die aber, da kein Gerichtstag war, nicht ausgefertigt werden konnte, daß er seinen beiden Brüdern Wedekind und Wolfgang vom Hagen (Vormünder des letzteren: Philippus Soithen und Johannes Badunge) seine Gerechtigkeit am Zehnten zu Gerblingerode für 133 vollwichtige rheinische Goldgulden verpfändet und bezahlt bekommen hat

darf es mehr sein?

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