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Siegfried von Bültzingslöwen der jüngere und Siegfried von Bültzingslöwen der ältere verzichten zu Gunsten der Stadt auf die beiden in Urkunde 102 bezeichneten Höfe, welche ihnen nebst dem Schloss Gieboldehausen seitens des Erzbischofs verpfändet waren

darf es mehr sein?

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