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Die Stadt Duderstadt vergleicht sich mit den Landleuten (villani) von Eidingerode, daß diese ihren Grundbesitz frei und ungehindert gebrauchen können. Einer von ihnen soll in die Gemeinschaft der Kirchenvorsteher der St. Servatius-Kirche aufgenommen werden, wegen des von den Eidingerödern dort neugestifteten St. Georg-Altars

darf es mehr sein?

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