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Äbtissin Elisabeth zu Quedlinburg belehnt die Stadt "met dem Dorpe unde met der Dorpstede tu Bredenberge met aller slachten nud unde rechten, also da von alder heft tugehort, unde dy von Minnigerode von uns tu leene hadden." Die Stadt hat bei jeder Belehnung 1 Duderstädter Mark zu entrichten

darf es mehr sein?

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