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Hans Henkel, Mainzischer Richter zu Bernshausen, bezeugt, daß vor ihm Hans Holtman Urfehde geschworen und Tile von Gerwershausen des Erzbischofes wegen Handgelöbnis getan hat und im Beisein Ernsts vom Hagen und Henrich Sothen der Stadt wegen

darf es mehr sein?

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