Public Domain Mark 1.0
Rechteinhaber: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
Untersagung der Benutzung herrschaftlicher Tagelöhner für private Zwecke durch die ersten Gartenbedienten. 1846
Allgemein
- Kategorie:
- Handschriften
- UrheberIn/BeteiligteR:
- Carl Otto Unico Ernst von Malortie
Heinrich Ludolph Wendland
- Datierung:
- 28.08.1846
- Erscheinungsort:
- Hannover
- Maße / Umfang:
- 4 S. 326 x 208 mm
Inhalt
- Beschreibung:
- Ab 1. Oktober d. J. wird auf Befehl des Königs das bisherige Accidenz für die Königlichen Gartenbedienten zur Benutzung herrschaftlicher Tagelöhner zu Privatzwecken abgeschafft. Die ersten Gartenbedienten erhalten jedoch als Ausgleich für den Verlust dieses Accidenz eine jährliche Entschädigung von 66 Talern und 8 Groschen. Den Gartenvorständen ist es nach wie vor gestattet, ihren Dienstgarten durch herrschaftliche Tagelöhner bestellen zu lassen, ebenso wie "das ihnen bestallungsmäßig vermachte Gras im Königlichen Garten durch herrschaftliche Tagelöhner mähen, trocknen und einbringen" zu lassen. Der von dem eigenen Vieh getretene Mist hat dem Königlichen Garten zu Gute zu kommen. Die jährlichen Ausgaben für Tagelohn sollen auf möglichst nicht mehr als 12 000 jährlich eingeschränkt werden. Zukünftig Nachweis über eingesetzte Tagelöhner zu erbringen.
Physische Beschreibung:
S. 1-4
- Schlagwort:
- Dienstliches Schreiben
Weitere Informationen
- Objekttyp:
- Text
- Aufbewahrungsort:
- Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
- Identifikator:
- Noviss. 452,2,5,21
Administrative Daten
- Link zur Seite:
- https://ku-ni.de/isil_DE-35_malounte_00056737
- Anmerkung zum Original:
- Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
- Lizenz der Metadaten:
- kein Copyright / Public domain (CC0 1.0)
- Lizenz der Digitalisate:
- Public Domain Mark 1.0
- Weitere Information:
- http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056737