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Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]

Bibliografische Daten

fullscreen: Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]

Allgemein

Kategorie:
Alltagskultur
Datierung:
18. Jahrhundert
Material / Technik:
Knochen
gedrechselt
Maße / Umfang:
Höhe: 6,3 cm
Durchmesser: 2 cm

Inhalt

Beschreibung:
Zylindrisches Döschen mit eingeschraubtem Deckel und gelochter Wandung. Der glänzend polierte Knochen wurde gedrechselt und in eine zylindrische Form gebracht, er ist innen hohl. Außen wurde die Wandung durch umlaufende, eingetiefte Linien und Bänder schlicht dekoriert. Die Wandung ist in regelmäßigen Abständen mit kleinen Löchern versehen. Am oberen Ende ist ein ebenfalls knöcherner Deckel vorhanden, der abschraubbar ist. Er ist in der Farbe etwas heller als das Material der Dose.
Der vorliegende Typus der Bessamim- (oder besomim-) Büchse ist sehr selten. In der Regel ist der Behälter aus Metall und in Form eines Turms, eines Tieres oder eines Kistchens. Möglicherweise ist die vorliegende leichte und relativ stabile Dose für die Verwendung auf Reisen hergestellt.
Das Döschen wird für die Feier am Ende des Schabbats (Samstagabend) mit wohlriechenden Substanzen, meist Nelken oder Zimt, befüllt (hebr. bessamim, Gewürze). Das Riechen an den Gewürzen soll den Übergang vom Feier- in den Alltag markieren und den Beginn der neuen Woche erleichtern. Die Zeremonie, die auch zum Ende anderer Feiertage abgehalten wird, wird Hawdala (hebr., Trennung) genannt. Es wird ein kiddusch (hebr., Heiligung) mit Wein gemacht und die Segenssprüche (hebr. brachot, sing. bracha) über Wein, Gewürze und das Licht (d.h. die spezielle, geflochtene Hawdala-Kerze). gesagt.
(Städtisches Museum Göttingen)

Beschrieben in:
„Jüdisches Kultgerät des 17. bis 19. Jahrhunderts : 3. November bis 31. Dezember 1968 [Göttingen: Städtisches Museum]“. Städtisches Museum, Göttingen, 1968. (Waldemar Röhrbein, Jüdisches Kultgerät, Göttingen 1968, S. 12, Nr. 25.)

Beschrieben in:
„700 Jahre Juden in Südniedersachsen - Geschichte und religiöses Leben : Ausstellung im Städtischen Museum Göttingen vom 14. Oktober bis 9. Dezember 1973. Siebenhundert Jahre Juden in Südniedersachsen - Geschichte und religiöses Leben“. Städt. Museum, Göttingen, 1973. (Waldemar Röhrbein, 700 Jahre Juden in Südniedersachsen, Göttingen 1973, S. 97, Nr. 321.)

Beschrieben in:
bruno Crome, „Führer durch die Altertumssammlung des Städtischen Museums Göttingen“. Badenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1919. (Bruno Crome, Führer durch die Altertumssammlung, Göttingen 1919, S. 18.)
Schlagwort:
Häusliche Ausstattung (Jüdische Zeremonialobjekte)

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Judaica
Einrichtung:
Städtisches Museum Göttingen
Aufbewahrungsort:
Städtisches Museum Göttingen
Identifikator:
1905/153

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_942918
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer.
  • Staatliche Aufsicht.
  • Errichtung, Bestimmung und Geschäftskreis der Handelskammer.
  • Wahlverfahren.
  • Dauer des Amtes und Wechsel der Mitglieder.
  • Kostenaufwand.
  • Geschäftsführung.
  • Rechtshilfe.
  • Übergangs- und Schlußbestimmungen.
  • Geschäftsordnung nach den Beschlüssen der Vollversammlung vom 1. Dezember 1904, genehmigt laut Verfügung des Großherzoglichen Staatsministeriums vom 14. Januar 1905.
  • I. Der Vorsitzende.
  • Einleitendes.
  • II. Der Syndikus.
  • III. Von den Ausschüssen.
  • IV. Die Vollversammlung.
  • V. Kanzlei.
  • VI. Die Vermögensverwaltung.
  • Übergangsbestimmungen.
  • Wahlordnung vom 29. Oktober 1903.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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