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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Archäologie
Datierung:
Späte Altsteinzeit
Fundort:
Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen)
Material / Technik:
Bernstein

Inhalt

Beschreibung:
Die frühen Waldjäger des Tieflands benutzten ähnlichen Perlenschmuck wie ihre Vorfahren, die Steppenjäger des Magdalénien. Als Rohmaterial verwendeten sie allerdings Bernstein anstelle von Gagat. Im Jeetzeltal bei Lüchow kommt wie vielerorts im Tiefland Bernstein vor. Auf einem Lagerplatz der Federmessergruppen (Grabow 15) wurden daraus vor 14000 Jahren Perlen in der Tradition des Magdalénien hergestellt. Die aus Rohbernstein zurecht gebrochenen kleinen Stücke wurden beidseitig durchbohrt und rund geschliffen. Die Perlen konnten auf Kleidung oder Kappen aufgestickt oder aufgefädelt als Ketten getragen werden. (Niedersächsisches Landesmuseum Hannover)
Schlagwort:
Kleidung > Accessoire, Zubehör > Schmuck
Schmuck für Körper und Kleidung (Männerkleidung)
Schmuck für Körper und Kleidung (Frauenkleidung)

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover - Archäologie
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Identifikator:
NLMH AR GR 15845129

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_676022
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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von bilderbeck, christoph laurentius. Darstellung Der Rechte Der Landstände Des Fürstentums Lüneburg.
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