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Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
14.09.1890
Material / Technik:
Papier
Zeichnung

Inhalt

Beschreibung:
Zeichnung - schwarz-weiß (Kopierstift)
Herstellungsort - Köngshütte, (Bad) Lauterberg

Auftraggeber und Standort:
Herr Kellner - Kapsmühle Heiligenstadt

Anmerkung zur Mühle:
Urkundlich erwähnt ist die Kapsmühle seit 1413 – als Getreidemühle.
1536 war sie in Besitz derer von Hanstein,
seit 1882 im Besitz der Familie Kellner, jetzt in 5. Generation.
Heute (2015) ist sie eine kombinierte Weizen- und Roggenmühle, verarbeitet Korn aus dem Eichsfeld für die Bäckereien der Region. Es gibt einen Mühlenladen mit Qualtitäts- und Vollkornmehlen aus eigener Herstellung
siehe:
[PDF]Mühlen- und Skulpturenweg - Heilbad Heiligenstadt
www.heilbad-heiligenstadt.de/fileadmin/.../Mühlenweg_Calibri_CIKA12_low.pdf





(Förderkreis Königshütte Bad Lauterberg e.V.)
Schlagwort:
Wasserrad
Grafik, Fotografie > Zeichnung
Handwerk
Heilbad Heiligenstadt (Eichsfeld, Thüringen)

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Maschinenelemente, Zubehör und Werkzeuge
Mühlen-, Gips- und sonstige Anlagen
Einrichtung:
Industriedenkmal Königshütte Bad Lauterberg im Harz
Aufbewahrungsort:
Industriedenkmal Königshütte Bad Lauterberg im Harz
Identifikator:
E_1_182

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_161057
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Staatsrecht des Großherzogtums Oldenburg
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Vakat
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Vorwort.
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Quellen.
  • Erster Teil. Geschichtliche Einleitung.
  • Zweiter Teil. Die Staatsverfassung.
  • Erster Abschnitt: Die Grundlagen.
  • Zweiter Abschnitt: Die Organisation.
  • Dritter Abschnitt: Die Gesetzgebung.
  • Dritter Teil. Die Verwaltung.
  • Erster Abschnitt.
  • Zweiter Abschnitt.
  • Dritter Abschnitt.
  • Vierter Abschnitt: Das Finanzwesen.
  • Fünfter Abschnitt: Innere Verwaltung.
  • Nachtrag und Berichtigung.
  • Revidiertes Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg; vom 22. November 1852.
  • Sachregister.
  • Vakat
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

schücking, walther. Das Staatsrecht Des Großherzogtums Oldenburg. 1911.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

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