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Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg

Bibliografische Daten

fullscreen: Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg

Allgemein

Kategorie:
Kunsthandwerk
Datierung:
um 1720
Entstehungsort:
Braunschweig
Material / Technik:
Eiche
Kiefer
Buche
Messing
Holz
Papier
Nussbaum
Esche
furniert
Maße / Umfang:
Höhe: 178 cm
Breite: 113,5 cm
Tiefe: 56,5 cm

Inhalt

Beschreibung:
Der Aufsatzschreibschrank besteht aus einem breiten, kommodenartigen Unterbau, einem Schreibpult und einem Aufsatz. Der Unterbau mit drei Schubfächern steht auf auf einem Sockelrahmen mit Brettfüßen. An den drei Schubfächern sind die Schlüssellöcher quer gestellt. Durchgehende Seitenteile verbinden Unterbau und Schreibpult. Vierkantige Schiebehölzer mit Holzknauf halten die schräge Platte des Schreibpults im geöffneten Zustand. Die Mitteltür des weniger tiefen Aufsatzes begleiten jeweils fünf Schubfächer. Mit der Tür werden auch die zehn Schubfächer verschlossen. Das dezente Abschlussgesims verkröpft sich in der Form eines Danziger Giebels oberhalb der Tür, die diese Form aufnimmt.
Das Eingerichte des Schreibpults besteht aus je drei kleinen Schubladen zu beiden Seiten. In der Mitte bleiben die Fächer offen. Diese sind wie die Schreibplatte mit grünem Papier ausgelegt. Der Mittelteil des Aufsatzes hat unten ein Schubfach und teilt sich darüber in zwei große und drei kleine Gefache auf. Die offenen Fächer sind ebenfalls mit einer Schranktapete beklebt.
Die Marketerie wird durch einfaches Bandelwerk aus Pflaume (?) und Esche (?) bestimmt. Breite Nussbaumrahmungen betonen die Flächen zusätzlich. Die Bänder der Einlagen kreuzen sich und schwingen mehrfach ein und aus. Auf den Seitenteilen des Unterbaus liegt die vieleckige Rahmung aus Pflaume zwischen zwei breiten Rahmungen aus Nussbaum. Die Mitte des Feldes ist mit Esche furniert. Insgesamt finden sich Einlagen aus Esche nur am Unterbau.
Die Seitenteile des Aufsatzes sind einfacher gestaltet. Sie sind mit Nussbaum furniert und durch ein Band aus Pflaumenholz gerahmt. Diese Vereinfachung ist wohl durch die extremen Größenunterschiede der Seitenteile von Unterbau und Aufsatz bedingt. Da die Breite der Bandeinlagen auf den Seitenteilen gleich bleibt, wäre bei weiteren Rahmungen keine Innenfläche mehr vorhanden. (Schneider 2021)

Veröffentlicht in:
A. Schneider, „Braunschweiger Möbel des 18. Jahrhunderts“, Reihe Braunschweigisches Kunsthandwerk, Bd. 4. Richard Borek Stiftung, Braunschweig, 2021. (S. 124-127, Nr. S 5 (mit Vergleichslit.).)
Schlagwort:
Möbel > Schreibmöbel > Sekretär
Gebrauchsgegenstand
Schreibschränke

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Sammlung Kunstgewerbe
Einrichtung:
Städtisches Museum Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Städtisches Museum Braunschweig
Provenienz:
Nachlass/Erbschaft/Vermächtnis

20.01.1944
Identifikator:
Cad 203

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_1475979
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Erklärung der Abkürzungen und Zahlen.
  • Erster Abschnitt. Grundgesetze und dazu gehörende Verordnungen.
  • Nr. 1. Verordnung vom 3. Aug. 1849, betreffend dei Verfassung der evangelischen Kirche des Herzogthum Oldenburg.
  • Nr. 2. Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 6. Jan. 1850, betr. die Zuweisung der s. g. Kirchenpolizei an die Regierung.
  • Nr. 3. Landesherrliche Verordnung vom 14. Jan. 1851, betr. die Regulirung einiger Verhältnisse der verschiedenen Religionsgesellschaften zu einander.
  • Nr. 4. Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg vom 22. Nov. 1852.
  • Nr. 5. Verfassungsgesetz der evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg vom 11. April 1853.
  • Nr. 6. Verordnung vom 15. Aug. 1853, betr. die veränderte Einrichtung des Consistoriums zu Oldenburg als evanglisches Oberschulcollegium und die Aufhebung der Consistorial-Deputation zu Jever.
  • Nr. 7. Gesetz vom 22. Febr. 1856, betreffend die Regelung der kirchlichen Einrichtungen in den evangelischen Gemeinden des Amts Kniphausen und deren Verhältniß zur evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg.
  • Zweiter Abschnitt. Die Landeskirche in ihren Beziehungen nach Außen.
  • I. Die Landeskirche als Theil der evangelischen Kirche Deutschlands.
  • II. Das Verhältniß zum Staat.
  • III. Beziehungen zum Fürstenthum Lübeck.
  • IV. Verbindung mit der Schule.
  • V. Andere Religionsgesellschaften, Secten, Uebertritt und Austritt.
  • Dritter Abschnitt. Die Gemeinden und ihre Vertretung.
  • I. Kirchengemeinden.
  • II. Kreisgemeinden und Landesgemeinde.
  • Vierter Abschnitt. Die Kirchenbeamten.
  • I. Anstellung und deren Vorbedingungen.
  • II. Persönliche Verhältnisse.
  • III. Diensteinkommen.
  • IV. Disciplin.
  • V. Dienstabgang.
  • VI. Die Hinterbliebenen verstorbener Geistlichen.
  • VII. Hülfsgeistliche, Vertretung.
  • Fünfter Abschnitt. Der Oberkirchenrath.
  • Sechster Abschnitt. Die geistliche Amtsverwaltung.
  • I. Gottesdienste.
  • II. Geistliche Amtshandlungen.
  • III. Kirchenbücher.
  • IV. Kirchliche Liebesthätigkeit.
  • V. Formelle Geschäftsführung.
  • Siebenter Abschnitt. Das kirchliche Vermögen und seine Verwaltung.
  • I. Kirchliches Eigenthum.
  • II. Dingliche Rechte an fremden Grundstücken.
  • III. Kapitalien.
  • IV. Vermögensverzeichnisse.
  • V. Steuern.
  • VI. Rechnungswesen.
  • Verzeichniß der vorgeschriebenen Berichte und sonstigen Einsendungen des Kirchenraths oder Pfarrers an den Oberkirchenrath.
  • Verzeichniß der Vorschriften und Entscheidungen nach der Zeitfolge.
  • Verzeichniß des sachlichen Inhalts nach der Buchstabenfolge.
  • Berichtigungen und Ergänzungen.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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hayen, wilhelm. Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften Und Entscheidungen Für Die Evangelisch-Lutherische Kirche Des Herzogthums Oldenburg. 1888.
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