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Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Bibliografische Daten

fullscreen: Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Allgemein

Kategorie:
Münzen und Medaillen
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
22. März 1897
Material / Technik:
Bronze
geprägt (Metalltechnik)
Maße / Umfang:
Durchmesser: 40 mm
Gewicht: 34,6 g

Inhalt

Beschreibung:
Runde Gedenkmedaille ohne Randerhöhung. Oben befindet sich eine angelötete Öse mit Bandring.
Die Vorderseite zeigt das nach rechts sehende Brustportrait Wilhelm I. in Mantel und Pickelhaube. Rechts und links daneben befindet sich eine Inschrift.
Auf der Rückseite befindet sich im unteren Teil ein Kissen mit Kaiserkrone, Schwert und Reichsapfel, umgeben von Eichenlaub und nach links oben rankendem Lorbeerzweig. Darüber eine 6zeilige Inschrift. (Stadtmuseum Einbeck)

Inschrift:
Vs: WILHELM DER GROSSE DEUTSCHE KAISER, KOENIG VON PREUSSEN Rs: ZUM ANDENKEN AN DEN HUNDERSTEN GEBURTSTAG DES GROSSEN KAISERS WILHEM I. 1797-22. MAERZ-1897

Verwendungszweck:
Gedenkprägung
Schlagwort:
Medaille
Münze, Medaille, Zahlungsmittel > Medaille > Gedenkmedaille
Gedenkmünzen/Medaillen (Herrschaft/Verwaltung)

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Sammlung Münz-und Geldgeschichte
Einrichtung:
Stadtmuseum Einbeck
Aufbewahrungsort:
Stadtmuseum Einbeck
Identifikator:
SME A 12220

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_1292149
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.
  • Vorderdeckel mit Siegel
  • Vorsatz
  • [Vakatseite]
  • Staatsgrundgesetz
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Patent, die Publication des Grundgesetzes des Königreichs betreffend.
  • Grundgesetz des Königreichs
  • Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
  • Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft.
  • Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im allgemeinen.
  • Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften.
  • Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds.
  • Sechtes Capitel. Von den Landständen.
  • Siebentes Capitel. Von den Finanzen.
  • Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft.
  • Schluss
  • [Vakatseiten]
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Hinterer Vorsatz
  • Rückendeckel
  • Buchrücken
  • Siegel

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wilhelm <großbritannien, könig. Staatsgrundgesetz. Grundgesetz Für Das Königreich Hannover Nebst Dem Königlichen Patente, Die Publikation Desselben Betr.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

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