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Der Rat der Stadt Mühlhausen schreibt an Duderstadt betr. Abzuggelder der Gebrüder Hans und Andreas Stromeyer und Valtin Marschalk. Er bittet, die Genannten, die in Mühlhausen Bürger geworden sind, diesmal mit Zahlung der Abzugsgelder zu verschonen. Der Mühlhäuser Rat ist erbötig in dergleichen Fällen es zu Erhaltung nachbarlichen Willens und Korrespondenz weiter ebenmäßig zu halten

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat der Stadt Mühlhausen schreibt an Duderstadt betr. Abzuggelder der Gebrüder Hans und Andreas Stromeyer und Valtin Marschalk. Er bittet, die Genannten, die in Mühlhausen Bürger geworden sind, diesmal mit Zahlung der Abzugsgelder zu verschonen. Der Mühlhäuser Rat ist erbötig in dergleichen Fällen es zu Erhaltung nachbarlichen Willens und Korrespondenz weiter ebenmäßig zu halten

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
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MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1608.10.6
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Ausfertigung: Originalbrief
Schlagwort:
Urkunde
Mühlhausen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 5 - Briefe - Nr. 186

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r5186
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Der Rat Der Stadt Mühlhausen Schreibt an Duderstadt Betr. Abzuggelder Der Gebrüder Hans Und Andreas Stromeyer Und Valtin Marschalk. Er Bittet, Die Genannten, Die in Mühlhausen Bürger Geworden Sind, Diesmal Mit Zahlung Der Abzugsgelder Zu Verschonen. Der Mühlhäuser Rat Ist Erbötig in Dergleichen Fällen Es Zu Erhaltung Nachbarlichen Willens Und Korrespondenz Weiter Ebenmäßig Zu Halten.
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