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Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt verpachten ihr Vorwerk zu Westerode mit den dazu gehörigen 4 Hufen zehntfreien Landes und dem Wiesenwachs cum omnibus appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an dem Bürger Lorentz Hoffman auf 9 Jahre. Der Conductor verpflichtet sich, als Pachtzins jährlich auf Esto mihi 50 Rth. hiesiger Währung auf der Kämmerei zu zahlen und 4 Scheffel Opferkorn zu Unterhaltung des Kirchendieners abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr und dgl. kann eine Ermäßigung des Pachtgeldes eintreten. Der Pächter muß die gewöhnlichen Frondienste leisten, ist aber frei von allen übrigen Steuern. Zu Besserung des im Kriege vernachlässigten Bodens ist er befugt, drei Jahre Mist aus dem städtischen Marstalle auf sein Land zu führen. Reparaturen und Bauten darf er nur im Einverständnis mit den Bauherren ausführen. Beide Teile können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen

Bibliografische Daten

fullscreen: Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt verpachten ihr Vorwerk zu Westerode mit den dazu gehörigen 4 Hufen zehntfreien Landes und dem Wiesenwachs cum omnibus appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an dem Bürger Lorentz Hoffman auf 9 Jahre. Der Conductor verpflichtet sich, als Pachtzins jährlich auf Esto mihi 50 Rth. hiesiger Währung auf der Kämmerei zu zahlen und 4 Scheffel Opferkorn zu Unterhaltung des Kirchendieners abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr und dgl. kann eine Ermäßigung des Pachtgeldes eintreten. Der Pächter muß die gewöhnlichen Frondienste leisten, ist aber frei von allen übrigen Steuern. Zu Besserung des im Kriege vernachlässigten Bodens ist er befugt, drei Jahre Mist aus dem städtischen Marstalle auf sein Land zu führen. Reparaturen und Bauten darf er nur im Einverständnis mit den Bauherren ausführen. Beide Teile können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
Datierung:
14. November 1647
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
14 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Zusatz:
Unterschrift des Lorentz Hoffman - In dorso: Meyerbrief zwischen dem Rath zue Duderstadt undt Lorentz Hoffman

Ausfertigung: Original (2 Ausfertigungen)

Siegel: Stadtsekret
Schlagwort:
Urkunde

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 358

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2358
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Schultheiß, Bürgermeister Und Rat Der Stadt Duderstadt Verpachten Ihr Vorwerk Zu Westerode Mit Den Dazu Gehörigen 4 Hufen Zehntfreien Landes Und Dem Wiesenwachs Cum Omnibus Appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an Dem Bürger Lorentz Hoffman Auf 9 Jahre. Der Conductor Verpflichtet Sich, Als Pachtzins Jährlich Auf Esto Mihi 50 Rth. Hiesiger Währung Auf Der Kämmerei Zu Zahlen Und 4 Scheffel Opferkorn Zu Unterhaltung Des Kirchendieners Abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr Und Dgl. Kann Eine Ermäßigung Des Pachtgeldes Eintreten. Der Pächter Muß Die Gewöhnlichen Frondienste Leisten, Ist Aber Frei von Allen Übrigen Steuern. Zu Besserung Des Im Kriege Vernachlässigten Bodens Ist Er Befugt, Drei Jahre Mist Aus Dem Städtischen Marstalle Auf Sein Land Zu Führen. Reparaturen Und Bauten Darf Er Nur Im Einverständnis Mit Den Bauherren Ausführen. Beide Teile Können 1/4 Jahr Vor Ablauf Der Pachtzeit Kündigen.
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