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Bürgermeister und Rat zu Duderstadt bekennen, daß der Bürger und Mitratsfreund Bartold Sothen der Stadt in ihren Nöten 200 Reichstaler in specie geliehen hat, die zur Bezahlung der Ranzionsgelder des Generals und Grafen von Pappenheim gebraucht werden, der die Stadt mit "Arrest und Inlager" belegt hat. Der Creditor soll die 200 Rthr. nach Ablauf eines Monats zurückerhalten

Bibliografische Daten

fullscreen: Bürgermeister und Rat zu Duderstadt bekennen, daß der Bürger und Mitratsfreund Bartold Sothen der Stadt in ihren Nöten 200 Reichstaler in specie geliehen hat, die zur Bezahlung der Ranzionsgelder des Generals und Grafen von Pappenheim gebraucht werden, der die Stadt mit "Arrest und Inlager" belegt hat. Der Creditor soll die 200 Rthr. nach Ablauf eines Monats zurückerhalten

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
5. Juli 1632
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
3 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Stadtsekret

Ausfertigung: Original

Zusatz:
Unterschriften: Henrich Pflaumkern, Bartholdt vom Hagen, Henrich Morick, Herwicus Morick, Diederich Wheren, Henrich Stromeyer, Henrich Marten, Herwig Morick, Andreas Hertwich, Henricus Guttermann, Jacob Morick Viermann, Nicolaus Kauffman - durch Einscnitt entwertet - In dorso: Notizen über Rückzahlung des Kapitals und Zahlung von 27 Rthr. Zinsen dd. 1637, III. 4. und 1638, XII. 15.
Schlagwort:
Urkunde

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 325

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2325
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Bürgermeister Und Rat Zu Duderstadt Bekennen, Daß Der Bürger Und Mitratsfreund Bartold Sothen Der Stadt in Ihren Nöten 200 Reichstaler in Specie Geliehen Hat, Die Zur Bezahlung Der Ranzionsgelder Des Generals Und Grafen von Pappenheim Gebraucht Werden, Der Die Stadt Mit “Arrest Und Inlager” Belegt Hat. Der Creditor Soll Die 200 Rthr. Nach Ablauf Eines Monats Zurückerhalten.
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